Radiale extrakorporale Stoßwellentherapie
Seit Anfang der 1990er Jahre werden extrakorporale Stoßwellen in der Orthopädie als operationsvermeidendes Verfahren, insbesondere bei Sehnenverkalkungen, Sehnenansatzbeschwerden und nicht heilenden Knochenbrüchen (Pseudarthrosen) eingesetzt. Dabei treten auch beim Einsatz höherer Energiemengen keine gravierenden Nebenwirkungen auf. Die Behandlung ist jedoch teilweise sehr schmerzhaft und muss dann mit entsprechender Betäubung durchgeführt werden. In den letzten 10 Jahren wurden neue, sogenannte radiale Stoßwellentherapiegeräte entwickelt. Die radiale Stoßwelle wird durch ein druckluftbeschleunigtes Projektil in einem Handstück erzeugt und dann über einen Applikator in den Körper eingeleitet. Durch die radiale Ausbreitung der Stoßwellen kann ein größeres Zielvolumen als bei der fokussierten Stoßwellentherapie behandelt werden. Die Eindringtiefe ist jedoch bei der radialen Stoßwellentherapie begrenzt, deshalb sind insbesondere oberflächliche Beschwerden im Bereich des Bewegungsapparates gut für eine Behandlung mit radialen Stoßwellen geeignet.
Nach den vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen ergeben sich folgende Indikationen für den Einsatz der radialen Stoßwellentherapie:
- Tennis- und Golferellenbogen (Epicondylopathia radialis/ulnaris)
- Chronische Schultersehnenbeschwerden mit und ohne Verkalkungen (Impingement-Syndrom/Tendinosis calcarea)
- Fersensporn (Fasziitis plantaris)
- Patellaspitzensyndrom
- Tibiakantensyndrom
- Chronische Achillessehnenbeschwerden (Achillodynie)
- Schmerzhafte Sehnenentzündungen am Hüftkamm (Bursitis trochanterica)
- Chronische Schmerzen im Rücken-, Schulter- und Nackenbereich (Myofasziale Schmerzsyndrome)
Aufgrund des geringeren Energieeinsatzes und der flächigen Ausbreitung der Stoßwellen stellt die radiale Stoßwellentherapie ein sehr schonendes Behandlungsverfahren dar. Bei den bisherigen Anwendungen traten allenfalls geringfügige Nebenwirkungen, wie eine vorübergehende Hautrötung oder vereinzelt kleinere Blutergüsse , auf. Eine lokale Betäubung des Behandlungsareals ist bei der radialen ESWT nicht erforderlich, ebenso ist eine Ortung des Krankheitsherdes mittels Röntgenstrahlen nicht notwendig. Mittels einer fachorthopädischen Untersuchung sollte jedoch herausgefunden werden, ob eine Indikation für eine radiale Stoßwellentherapie vorliegt.
Es gibt nur wenige Gegenanzeigen, die nach heutigem Kenntnisstand die Anwendung von radialen Stoßwellen einschränken:
- Patienten mit Gerinnungsstörungen / Marcumarpatienten
- Tumorpatienten
- Wachstumsfugenbereich bei Heranwachsenden
- Schwangerschaft
- Herzschrittmacher
Mit der radialen extrakorporalen Stoßwellentherapie lassen sich bei den angeführten Indikationen in ca. 70 bis 90 % der Fälle langfristig gute bis sehr gute Behandlungsergebnisse erzielen.
Die radiale extrakorporale Stoßwellentherapie (rESWT) stellt keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen dar, die Behandlungskosten (in Höhe von 35,00€ in unserer Einrichtung) müssen deshalb vom gesetzlich versicherten Patienten selbst getragen werden. Von den privaten Krankenversicherungen werden die Kosten im Rahmen der GOÄ in der Regel erstattet.